Neben der allgemeinen Rentenversicherung gibt es spezielle Pensionsregimes für Staats- und Gemeindebeamte sowie für Bedienstete der nationalen luxemburgischen Eisenbahngesellschaft.

Die Duchführung dieser Rentenverischerung ist Sache der „Caisse nationale d’assurance pension“ die der Verantwortung des folgenden Vorstandes unterstellt ist :

  • 1 Präsident : Staatsbeamter, von der Regierung ernannt
  • 8 Arbeitnehmervertreter der Privatwirtschaft:
  • 3 Vertreter für Selbständige: 1 von der Handelskammer ernannt, 1 von der Berufskammer ernannt, 1 von der Landwirtschaftskammer ernannt
  • 5 Arbeitgebervertreter: 4 von der Handelskammer ernannt, 1 von der Berufskammer ernannt