Die Verwaltung der Kranken- und Mutterschaftsversicherung obliegt der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), die dem Verwaltungsrat untersteht, der sich neben dem Präsidenten, der den Staat vertritt, aus weiteren Mitgliedern zusammensetzt,

  • aus fünf Delegierten der Arbeitnehmer des Privatsektors, die von der Arbeitnehmerkammer ernannt werden
  • aus drei Delegierten des öffentlichen Sektors,
  • einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Handelskammer ernannt wird,
  • einem von der Handwerkskammer ernannten Delegierten der Selbstständigen,
  • einem von der Landwirtschaftskammer ernannten Delegierten der Selbstständigen,
  • fünf Arbeitgeberdelegierten, die von der Handelskammer und der Handwerkskammer ernannt werden.